Europa-Schule Dr. Obermayr e.V.
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Die Obermayr Europa-Schule / Obermayr Business School versteht sich als eine moderne Stätte des Lehrens und Lernens. In ihr wird nach den Prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung gehandelt. Diese freiheitliche Grundordnung fördert eine durch Individualität und Leistungsbereitschaft gekennzeichnete Schulgemeinschaft. Die Freiheit findet dort ihre Grenzen, wo die Durchführung unseres Bildungsauftrages unnötig beeinträchtigt wird.
Mit der Schulordnung stellen wir daher auch Forderungen an unsere Schülerinnen und Schüler im täglichen Schulleben. Soziale Fähigkeiten im Umgang mit anderen sollten ebenso Kennzeichen sein wie die Bereitschaft zum Lernen. Darüber hinaus vermittelt diese Schulordnung Grundsätze für die Gestaltung der Lernumgebung innerhalb und außerhalb der Schule. Sie zu erfüllen ist Aufgabe der Schülerinnen und Schüler unseres Hauses.
Auf der Basis dieses gemeinsamen Verhältnisses entwickelt die Schule die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und zum verantwortlichen Handeln und darüber hinaus zur Konfliktlösung. Um Störungen im Schulleben zu vermeiden und sicherzustellen, dass für alle die gleichen Regeln gelten, ist sie die Grundlage des Lebens in der schulischen Gemeinschaft.
Schulordnung der Obermayr Business School (PDF, 97 KB)
Grundsätze unserer Schulkultur (PDF, 710 KB)
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Detuschland ist geprägt von den Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Das hierin enthaltene Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist für den gesamten Kultusbereich von grundlegender Verpflichtung.
Die Grundrechte aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (PDF, 49 KB)
Gesetze sind alle Beschlüsse der zuständigen Gesetzgebungsorgane, die im verfassungsmäßig vorgesehenen förmlichen Gesetzgebungsverfahren ergehen. Die Gesetzgebung steht in einem demokratischen Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ausschließlich der legislativen Gewalt, also dem Parlament, zu. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Gesetzgebung prinzipiell den Länderparlamenten zugewiesen, soweit das Grundgesetz nicht explizit den Bund für zuständig erklärt.
Schulgesetz für das Land Hessen (vom 2. August 2002)
Rechtsverordnungen werden durch die vollziehende Gewalt, die durch ein übergeordnetes förmliches Gesetz zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt sein muss, erstellt. Eine Rechtsverordnung darf grundsätzlich nur zur inhaltlich vorgegebenen Durchführung bzw. Ergänzung bereits bestehender Gesetze erlassen werden. Sie ist nur gültig, wenn sie nicht gegen höherrangiges Gesetz verstößt (Gesetzesvorrang) und ihre Rechtsgrundlage angegeben ist.
OBERMAYR EUROPA-SCHULE
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Schulleitung
Dr. Gerhard Obermayr
Stv. Schulleiter OBS
Hans Weinmann
Stv. Schulleiterin Europaschule
Lore Brendel